Traditionell sind die im HOYER Magenwohl-Trunk verwendeten Kräuter Kamille, Melisse, Kümmel, Anis, Süßholzwurzel, Schafgarbe, Pfefferminze, Löwenzahn, Angelikawurzel und Wermut bekannt für ihre beruhigenden und entspannenden Eigenschaften.
1 Packung enthält 10 Trinkampullen á 10 ml (100 ml)
≙ Grundpreis 1 Liter ¤ 95,00
Herstellerangaben gem. EU-Lebensmittelinformationsverordnung:
Bezeichnung des Lebensmittels:
Nahrungsergänzungsmittel
Honigweinhaltiger Kräuterextrakt
Verzeichnis der Zutaten und die Menge bestimmter Zutaten oder Klassen von Zutaten:
Honigwein, Kräutermischung (Süßholz-wurzel, Kamille, Melisse, Kümmel, Anis, Schafgarbe, Pfefferminze, Löwenzahn, Angelikawurzel, Wermut), Manukahonig.
Alle Zutaten aus kontrolliert ökologischer Erzeugung, DE-ÖKO-001
Gehalt in einer Trinkampulle (10 ml):
Kräuterextrakt 10.300 mg
1 Trinkampulle = 0,15 BE
Besondere Anweisungen für Aufbewahrung und/oder Anweisungen für die Verwendung:
Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrsmenge darf nicht überschritten werden. Nahrungsergänzungsmittel sollten nicht als Ersatz für eine ausgewogene, abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise verwendet werden.
Bitte außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern lagern.
Nicht über 25 Grad aufbewahren.
Name und Anschrift des Lebensmittelunternehmers:
HOYER GmbH, Steinbruchstrasse 18, D-82398 Polling
Gebrauchsanleitung:
Täglich bei Bedarf eine Trinkampulle schlückchenweise pur oder verdünnt mit etwas Flüssigkeit trinken.
Trinkfertig - vor dem Öffnen schütteln! Trübungen oder Bodensatz sind Zeichen der natürlichen Inhaltsstoffe.
Angabe des vorhandenen Alkoholgehalts in Volumenprozent:
alc. 14,5% vol.
Nährwertdeklaration pro 100g:
Nicht erforderlich gem. Artikel 29, Abs. 1, Satz a) der VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011
Dieses Lebensmittel fällt in den Geltungsbereich der Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
10. Juni 2002 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Nahrungsergänzungsmittel.